Myanmar, 10. Mai 2008 : Verfassung

Gebiet Myanmar
Datum 10. Mai 2008
Vorlage Verfassung
Abstimmungstyp Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte 27'288'825
Stimmbeteiligung 26'776'67598,12 %
Gültige Stimmen 26'776'675
Ja-Stimmen 24'764'12490,74 %
Nein-Stimmen 1'631'7125,97 %
Stimmen ausser Betracht 380'8391,39 %
Medien Stimmzettel
Bemerkungen 1988 übernimmt das Militär in einem internen Putsch die Macht von der regierenden Einheitspartei und setzt die Verfassung von 1974 ausser Kraft. 1989 benennt sie Birma in Myanmar um. In der Wahlen zur Nationalversammlung von 1990 gewinnt die oppositionelle Nationale Liga für Demokratie (NLD) 80% der Sitze, aber die Militärregierung beruft die Nationalversammlung erst 1993 ein. Da die NLD die Vorschriften des Militärs für eine neue Verfassung nicht anerkennt, löst es die Nationalversammlung 1996 auf. Am 30.8.2003 verspricht der Ministerpräsident einen neue Verfassung mit Volksabstimmung, nennt aber keinen Zeitplan.

Eine neue 1058-köpfige, vom Militär ernannte Nationalversammlung berät vom 17.5.2004 bis 3.9.2007 die Grundzüge der neuen Verfassung. Am 3.12.2007 beginnt eine "Kommission zum Entwurf der neuen Verfassung", den Text der Verfassung festzulegen. Am 9.2.2008 gibt die Militärregierung die Fertigstellung der Verfassung bekannt, am 26.2. legt sie den Abstimmungstermin fest. Die Verfassung ist angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten zustimmt. Der Text (457 Artikel) wird am 9.4. veröffentlicht. Wegen eines verheerenden Wirbelsturms findet die Abstimmung in 47 der 325 Bezirke erst am 24.5. statt.

Am 15.5.2008 veröffentlicht die nationale Wahlkommission das Endergebnis aus 278 Stimmbezirken. Dabei wird schon jetzt die die Mehrheit der Stimmberechtigten erreicht. Am 26.5.2008 gibt sie das amtliche Endergebnis bekannt. General Than Shwe setzt die Verfassung am 29.5. in Kraft.

Hauptpunkte:

  • Präsidialsystem
  • Parlament mit 2 Kammern
  • Oberbefehlshaber der Armee ernennt je einen Viertel der Abgeordneten
  • Militär ohne Aufsicht der Zivilbehörden (Finanzen, Militärjustiz)
  • Militär kann jederzeit Notstand ausrufen und Regierung übernehmen
  • Verfassungsänderung mit 3/4-Mehrheit in beiden Kammern
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum durch die Mehrheit der Stimmberechtigten
Quellen
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