Plebiszit → durch König → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis
angenommen
Stimmberechtigte
4'847'310
Stimmbeteiligung
4'515'743
93,16 %
Stimmen ausser Betracht
36'008
Gültige Stimmen
4'479'735
Ja-Stimmen
4'424'393
98,76 %
Nein-Stimmen
55'342
1,24 %
Bemerkungen
König Hassan hebt am 18. Juli 1070 das seit 1965 bestehende Kriegsrecht auf.
Unter Umgehung des Bestimmungen für die Verfassungsrevision (Art. 104 und 105)
legt er die neue Verfassung ohne Beratung im Parlament dem Volk vor. Sie tritt
am 31.7.1970 in Kraft.
Hauptpunkte :
Konstitutionelle Monarchie
König mit weitreichenden Vollmachten
Obligatorisches Verfassungsreferendum (Art. 104 bis 107)
Regierung ist dem König und dem Parlament verantwortlich
Eine Kammer, 90 Sitze direkt und 60 indirekt gewählt
Abgeordnete verlieren ihre Immunität, wenn sie am Islam oder am König zweifeln
König kann das Parlament jederzeit auflösen
König kann jedes Gesetz einer Volksabstimmung unterstellen (Art. 66)
Verfassungänderung nur auf Initiative des Königs (Art. 97)