Lettland, 18. Februar 2012 : Russisch als zweite Amtssprache

Gebiet Lettland
Datum 18. Februar 2012
Vorlage Russisch als zweite Amtssprache
Abstimmungstyp Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision
Ergebnis verworfen
Stimmberechtigte 1'545'004
Stimmausweise 1'098'921
Stimmbeteiligung 1'098'59371,11 %
Gültige Stimmen 1'098'593
Ja-Stimmen 273'34717,69 %
Nein-Stimmen 821'72253,18 %
Stimmen ausser Betracht 3'5240,21 %
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Der Verein "Dzimtā valoda" (Muttersprache), dem vor allem russischsprachige Letten angehören, reicht am 9.9.2011 12'533 Unterschriften (Quorum 10'000) ein, um eine Verfassungsinitiative in Gang zu setzen, die Art. 4, 18, 21, 101 und 104 ändern soll, damit Russisch zweite Amtssprache wird. Die eigentliche Sammlung dauert vom 1. bis 30.11.2011 und ergibt gemäss Endergebnis der Wahlkommission vom 19.12.2011 187'378 Unterschriften (Quorum 154'379). Die Saeima lehnt den Vorstoss am 22.12.2011 mit 0 zu 60 Stimmen ab. Die Wahlkommission legt das Abstimmungsdatum am 3.1.2012 fest.

Schon im Juni 2011 findet ein erfolgloser Versuch statt, Russisch zur zweiten Amtssprache zu erheben, weil die Bewegung "13. Januar" die zur Einleitung nötigen 10'000 Unterschriften nicht einreicht. Parallel dazu sammeln nationalistische Parteien Unterschriften, um Art. 112 der Verfassung so ändern, dass an staatlichen Schulen Unterricht nur noch auf Lettisch stattfinden dürfe. Auch dieser Versuch misslingt, da in der Sammelfrist vom 11.5. bis 9.6.2011 nur 123'655 statt der benötigten 153'242 Unterschriften zusammenkommen.

Verfassungsinitiative nach Art. 78 und 79 der Verfassung. Zur Einleitung sind ein Zehntel der Stimmberechtigten nötig, zur Annahme die Hälfte aller Stimmberechtigten, also 772'502. Auch wenn die Saeima zugestimmt hätte, wäre eine Abstimmung unabwendbar gewesen, da eine Änderung von Art. 4 gemäss Art. 77 in jedem Falle der Volksabstimmung untersteht. Die Urnen sind von 7.00 bis 22.00 geöffnet. Amtliches Endergebnis der Wahlkommission vom 23.2.2012.

Damit hat eine absolute Mehrheit der Stimmberechtigten die Initiative ausdrücklich abgelehnt. Die Stimmbeteiligung ist mit 71,10% höher als bei Parlamentswahlen von 2010 (63,12%) und 2011 (42,88%).

Abstimmungsfrage:
"Vai jūs esat par likumprojekta 'Grozījumi Latvijas Republikas Satversmē' pieņemšanu, kas paredz krievu valodai noteikt otras valsts valodas statusu?
PAR / PRET"
"Sind Sie für die Annahme des Gesetzesentwurfs 'Änderungen an der Verfassung der Republik Lettland', der dem Russischen der Status der zweiten Amtssprache gibt?
DAFÜR / DAGEGEN"

Geänderte Artikel:
Art. 4: Staatssprachen der Republik Lettland ist sind die lettische Sprache und die russische Sprache. Die Farbe der Staatsfahne ist rot mit einem weißen Streifen.
Art. 18: Dem Seimas selbst steht die Wahlprüfung seiner Mitglieder zu. Eine in den Seimas gewählte Person erhält das Mandat, wenn sie das folgende feierliche Versprechen ablegt: "Ich schwöre (verspreche feierlich) vor dem lettischen Volke, mit der Übernahme der Pflichten als Abgeordneter des Seimas treu zu sein, seine Souveränität und sowohl die lettische Sprache als auch die russische Sprache als die einzigen Amtssprachen zu stärken, Lettland als unabhängigen und demokratischen Staat zu stärken und meine Pflichten ehrenvoll und gewissenhaft zu erfüllen. Ich verpflichte mich, das Grundgesetz und die Gesetze Lettlands zu beachten."
Art. 21: Zur Regelung der inneren Arbeit und Ordnung wird vom Seimas eine Geschäftsordnung ausgearbeitet. Die Arbeitssprache des Seimas ist die lettische Sprache.
Art. 101 Abs. 2: Die örtlichen Selbstverwaltungen werden von den vollberechtigten lettischen Staatsbürgern und den Staatsbürgern der Europäischen Union mit ständigem Wohnsitz in Lettland gewählt. Jeder Bürger der Europäischen Union mit ständigem Wohnsitz in Lettland hat das Recht, sich in der gesetzlich vorgesehenen Weise an der Tätigkeit der örtlichen Selbstverwaltungen zu beteiligen. Die Arbeitssprachen der örtlichen Selbstverwaltungen ist sind die lettische Sprache und die russische Sprache.
Art. 104: Jeder hat das Recht, sich an die Behörden des Staates und der Selbstverwaltungen mit Anträgen zu wenden und eine Antwort in der Sache zu empfangen. Jeder hat das Recht, eine Antwort in lettischer Sprache und in russischer Sprache zu erhalten.

Quellen
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