Lettland, 2. August 2008 : Parlamentsauflösung durch Volksinitiative
| Gebiet | Lettland | |
| Datum | 2. August 2008 | |
| Vorlage | Parlamentsauflösung durch Volksinitiative | |
| Abstimmungstyp | Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision | |
| Ergebnis | verworfen | |
| Stimmberechtigte | 1'515'213 | |
| Stimmbeteiligung | 629'064 | 41,51 % |
| Gültige Stimmen | 629'064 | |
| Ja-Stimmen | 608'601 | 40,16 % |
| Nein-Stimmen | 18'857 | 1,24 % |
| Stimmen ausser Betracht | 1'606 | 0,10 % |
| Bemerkungen |
Bisher kann nur der Staatspräsident eine Volksabstimmung auf vorzeitige Neuwahlen
ansetzen. Geht die Abstimmung negativ aus, verliert er sein Amt (Art. 48 und 50
der Verfassung). Wegen steigender Unzufriedenheit mit der Saeima lanciert der
Gewerkschaftsbund eine Verfassungsinitiative zur Änderung von Art. 78 und 79, damit
auch mit einer Volksinitiative vorzeitige Neuwahlen erreicht werden können.
Zur Einleitung der Initiative werden vom 26.11. bis 17.12.2007 11'095 (Quorum 10'000) Unterschriften gesammelt, die eigentliche Sammlung dauert vom 12.3. bis 10.4.2008. Nach Art. 78 sind ein Zehntel der Stimmberechtigten (149'064) nötig, es kommen 217,567 Unterschriften zusammen. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, müsste die Saeima mit Zweidrittelsmehrheit zustimmen, dies kommt am 5.6.2008 mit 44 zu 37 Stimmen und 17 Enthaltungen nicht zustande. Die CVK setzt das Abstimmungsdatum am folgenden Tage fest. Die Urnen sind von 7.00 bis 22.00 geöffnet. Verfassungsinitiative nach Art. 78 und 79 der Verfassung. Zur Annahme ist die Hälfte der Stimmberechtigten, also 757'607, nötig. Dieses Quorum wird mit 608'601 (= 40,16%) nicht erreicht.
Abstimmungsfrage:
Verfassungstext: | |
| Quellen | ||
| Letzte Änderung | ||
