Lettland, 7. Juli 2007 : Aufhebung der Änderungen am Staatssicherheitsgesetz
| Gebiet | Lettland | |
| Datum | 7. Juli 2007 | |
| Vorlage | Aufhebung der Änderungen am Staatssicherheitsgesetz | |
| Abstimmungstyp | Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz | |
| Ergebnis | verworfen | |
| Stimmberechtigte | 1'497'946 | |
| Stimmbeteiligung | 338'348 | 22,58 % |
| Gültige Stimmen | 338'348 | |
| Ja-Stimmen | 326'479 | 96,49 % |
| Nein-Stimmen | 10'207 | 3,01 % |
| Stimmen ausser Betracht | 1'662 | 0,49 % |
| Bemerkungen |
In den Parlamententsferien zwischen Weihnachten und Neujahr 2006/2007
erlässt die Regierung mit der Notstandsklausel der Verfassung (Art. 81)
Änderungen an zwei Gesetzen zur Staatssicherheit, die ihr Zugriff auf
Daten des Büros für Verfassungsschutz, der Sicherheitspolizei und des
militärischen Geheimdiensts geben. Präsidentin Vike-Freiberga legt am
9.2.2007 ihr Veto ein, die Saeima (Parlament) überstimmt es am 1.3. mit
57 zu 32 Stimmen für das Sicherheitsgesetz und mit 53 zu 32 über das
Gesetz über nationale Sicherheitsbehörden. Die Präsidentin legt am 10.3.
ein zweites Veto nach Art. 72 der Verfassung ein.
Dies öffnet ein zweimonatiges Fenster, um durch 1/10 der Stimmberechtigten eine Volksabstimmung herbeizuführen. Die Saeima zieht die Änderungen am 29.3. zurück, doch das Referendum lässt sich nicht mehr aufhalten. Die Einschreibefrist für das Referendum läuft vom 3.4. bis 2.5.2007, das Quorum beträgt 149'064 Unterschriften. Die Zentralwahlkommission gibt das Ergebnis am 8.5. bekannt: 214'966 Unterschriften (14,42% der Stimmberechtigten) gegen das Staatssicherheitsgesetz, 214'906 (14,41%) gegen das andere. Die Saeima schafft die Notstandsklausel am 3.5. mit 90 zu 0 Stimmen ab. Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens die Hälfte der Beteiligung der letzten Saeima-Wahl, also 453'730 erreicht wird. Die Urnen sind von 7.00 bis 22.00 Uhr offen. Die Vorlage ist abgelehnt, weil das Beteiligungsquorum nicht erreicht wird. Dazu ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig.
Abstimmungsfrage: | |
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