Lettland, 18. Dezember 1927 : Aufhebung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
| Gebiet | Lettland | |
| Datum | 18. Dezember 1927 | |
| Vorlage | Aufhebung des Staatsbürgerschaftsgesetzes | |
| Abstimmungstyp | Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz | |
| Ergebnis | verworfen | |
| Stimmberechtigte | 1'120'026 | |
| Stimmbeteiligung | 242'798 | 21,68 % |
| Gültige Stimmen | 242'798 | |
| Ja-Stimmen | --- | --- % |
| Nein-Stimmen | --- | --- % |
| Stimmen ausser Betracht | --- | --- % |
| Bemerkungen |
Nationalistische Parteien ergreifen ein Referendum mit 200'000 Unterschriften
(Quorum ist ein Zehntel der Stimmberechtigten, ca. 112'000)
gegen das Staatsbürgerschaftsgesetz, das die Staatsangehörigkeit der Juden, Deutschen,
Russen und anderer Minderheiten sowie der staatenlosen Letten regelt. Diese
Bevölkerungsgruppen müssen mindestens
seit 1925 und ein halbes Jahr lang vor dem Weltkrieg im heutigen Lettland gewohnt haben.
Das Referendum richtet sich in erster Linie gegen die Juden.
Die deutschbaltische Partei unterstützt die Bauernpartei, um die Regierung zu stürzen, damit die Bauernpartei das Referendum nicht unterstützt, aber die erforderliche Mehrheit kommt nicht zustande. Die Saeima lehnt das Referendum am 4.11.1927 ab. An der Volksabstimmung nimmt weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten (Art. 74, Fassung vor 1933) teil, daher bleibt das Gesetz in Kraft. Die anderen Parteien boykottieren die Abstimmung. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist nötig. | |
| Quellen | ||
| Letzte Änderung | ||
