Lettland, 2. September 1923 : Verbot der Enteignung von Kirchen zur Übergabe an andere Konfessionen
| Gebiet | Lettland | |
| Datum | 2. September 1923 | |
| Vorlage | Verbot der Enteignung von Kirchen zur Übergabe an andere Konfessionen | |
| Abstimmungstyp | Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf | |
| Ergebnis | verworfen | |
| Stimmberechtigte | 963'257 | |
| Stimmbeteiligung | 205'736 | 21,36 % |
| Gültige Stimmen | 205'736 | |
| Ja-Stimmen | 205'036 | 99,65 % |
| Nein-Stimmen | 550 | 0,27 % |
| Stimmen ausser Betracht | 150 | 0,08 % |
| Bemerkungen |
Am 23.3.1923 beschliesst die Saeima mit 53 zu 21 Stimmen ein Gesetz, um die
deutsch-lutherische Jakobikirche dem
katholischen Bischof zu übergeben. Präsident Cakste lehnt das Gesetz ab, aber die Saeima
beschliesst am 20.4. eine verschärfte Fassung, wonach zusätzlich die Domkirche in Riga
dem lettisch-lutherischen Bischof übergeben werden soll. Dieser neue Teil des Gesetzes wird
vorerst nicht umgesetzt.
Schon nach der Parlamentsberatung lancieren die Deutschbalten eine Gesetzesinitiative, die Kirchenteignungen zur Übergabe an andere Konfessionen verbietet. Vom 22.4. bis 13.5. werden 143'577 Unterschriften (ca. 15% der Stimmberechtigten) gesammelt. Die Saeima lehnt das Gesetz am 10.7. mit 19 zu 64 Stimmen ab. Die Volksabstimmung scheitert, weil weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten teilnimmt (Art. 74, Fassung vor 1933). Nötig ist die dazu die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Initiativtext: Schulthess' Geschichtskalender gibt leicht niedrigere Zahlen an: Ja 191'950, Nein 5'261, ungültig 1'367. | |
| Quellen | ||
| Letzte Änderung | ||
