Lettland, 2. September 1923 : Verbot der Enteignung von Kirchen zur Übergabe an andere Konfessionen

Gebiet Lettland
Datum 2. September 1923
Vorlage Verbot der Enteignung von Kirchen zur Übergabe an andere Konfessionen
Abstimmungstyp Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
Ergebnis verworfen
Stimmberechtigte 963'257
Stimmbeteiligung 205'73621,36 %
Gültige Stimmen 205'736
Ja-Stimmen 205'03699,65 %
Nein-Stimmen 5500,27 %
Stimmen ausser Betracht 1500,08 %
Bemerkungen Am 23.3.1923 beschliesst die Saeima mit 53 zu 21 Stimmen ein Gesetz, um die deutsch-lutherische Jakobikirche dem katholischen Bischof zu übergeben. Präsident Cakste lehnt das Gesetz ab, aber die Saeima beschliesst am 20.4. eine verschärfte Fassung, wonach zusätzlich die Domkirche in Riga dem lettisch-lutherischen Bischof übergeben werden soll. Dieser neue Teil des Gesetzes wird vorerst nicht umgesetzt.

Schon nach der Parlamentsberatung lancieren die Deutschbalten eine Gesetzesinitiative, die Kirchenteignungen zur Übergabe an andere Konfessionen verbietet. Vom 22.4. bis 13.5. werden 143'577 Unterschriften (ca. 15% der Stimmberechtigten) gesammelt. Die Saeima lehnt das Gesetz am 10.7. mit 19 zu 64 Stimmen ab. Die Volksabstimmung scheitert, weil weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten teilnimmt (Art. 74, Fassung vor 1933). Nötig ist die dazu die Mehrheit der abgegebenen Stimmen

Initiativtext:
"Gesetz über die Zuweisung von Kathedralkirchen in Riga an den evangelisch-lutherischen Bischof und an den katholischen Bischof Lettlands.
1. Dem evangelisch-lutherischen Bischof Lettlands wird das Nutzungsrecht an der Domkirche in Riga mit den zu ihr gehörenden Gebäuden und Plätzen erteilt. Dem katholischen Bischof wird die Jakobikirche in Riga als Kathedrale des katholischen Bischofs zur Verfügung übergeben.
2. Dem katholischen Bischof werden zur Verfügung für die Bedürfnisse des Bischofs und seines Kapitels die dem Staat gehördenden Liegenschaften in Riga: kleine Schlossstrasse 2, Klosterstrasse 2, 4, 17 und 19 (I. Hyp. Bez. Nr. 82) mit der Alexei-Kirche und allen ihr zugehörigen Gebäuden übergeben.
3. Die faktische Übergabe der in Punkt 1 und 2 genannten Liegenschaften an den evangelisch-lutherischen Bischof zur Nutzung und an den katholischen Bischof zur Verfügung wird dem Innenminister aufgetragen."

Schulthess' Geschichtskalender gibt leicht niedrigere Zahlen an: Ja 191'950, Nein 5'261, ungültig 1'367.

Quellen
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