Liberia, 23. August 2011 : Fünf Jahre Wohnsitzpflicht für Präsidentschaftskandidaten

Gebiet Liberia
Datum 23. August 2011
Vorlage Fünf Jahre Wohnsitzpflicht für Präsidentschaftskandidaten
Abstimmungstyp Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision
Ergebnis verworfen
Stimmberechtigte 1'798'930
Stimmbeteiligung 615'70334,23 %
Stimmen ausser Betracht 76'912
Gültige Stimmen 538'791
Ja-Stimmen 292'31854,25 %
Nein-Stimmen 246'47345,75 %
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Präsidentin Johnson-Sirleaf legt dem Kongress am 26.2.2010 den Entwurf für vier Verfassungsänderungen vor. Beide Kammern des Kongresses von Liberia beschliessen am 17.8.2010 in zweiter Lesung mit "Joint Resolution LEG-001/2010" diese vier Änderungen. Sie beauftragen die Wahlkommission (NEC) mit "Joint Resolution LEG-002/2010", die Abstimmung durchzuführen.

Jede Änderung kommt einzeln zur Abstimmung, die frühestens ein Jahr nach dem Parlamentsbeschluss stattfinden darf. Die Wahlkommission setzt die Abstimmung am 16.3.2011 formell an. Die Urnen sind von 8.00 bis 18.00 geöffnet. Amtliches Endergebnis der NEC vom 31.8.2011 in der Intrepretation des Obersten Gerichts vom 17.9.2011.

Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 91 und 92 der Verfassung. Art. 91 fordert zwei Drittel aller Stimmberechtigten fordert ("This Constitution may be amended whenever a proposal [...] is ratified by two thirds of the registered voters, voting in a referendum [...]) für die Annahme einer Vorlage. Mit 1'798'930 Stimmberechtigten beträgt das Quorum demnach 1'199'287 Ja-Stimmen. Im Widerspruch dazu bezieht sich die Rechnung der NEC auf zwei Drittel aller abgegebenen Stimmen. Gemäss der NEC beträgt das Quorum 410'469 Stimmen, also zwei Drittel von 615'703 abgegebenen Stimmen. Damit sind in jedem Fall alle vier Vorlagen verworfen. Auf eine Klage der regierenden Unity Party entscheidet das Oberste Gericht (Supreme Court) am 17.9.2011, zur Berechnung der Zweidrittsmehrheit seien nur die gültigen Stimmen heranzuziehen. Damit ist neu Vorlage 4 angenommen.


Während des Bürgerkriegs von 1999 bis 2003 sind viele Staatsangehörige ausser Landes geflohen. Die Übergangsregierung beschliesst daher, die Wohnsitzpflicht (Art. 52C) von zehn Jahren für die Wahlen von 2005 nicht anzuwenden. Die amtierende Präsidentin Johnson-Sirleaf kann dennoch für eine zweite Amtszeit antreten, da das Oberste Gericht am 5.10.2011 urteilt, die Wohnsitzpflicht sei auch für diesen Wahlgang nicht anwendbar.

Art. 52 lit. c:
No person shall be eligible to hold the office of President or Vice President, unless that person is:
...
c) resident in the Republic five consecutive ten years immediately prior to the his election in which he/she seeks to contest, provided that the President and the Vice President on any ticket shall not come from the same County."

Quellen
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