Liechtenstein, 6. Dezember 2009 : Höhere Grenzwerte für Mobilfunkanlagen

Gebiet Liechtenstein
Datum 6. Dezember 2009
Vorlage Höhere Grenzwerte für Mobilfunkanlagen
Abstimmungstyp Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte 18'619
Stimmbeteiligung 12'34466,30 %
Leere Stimmen 12
Ungültige Stimmen 465
Stimmen ausser Betracht 477
Gültige Stimmen 11'867
Ja-Stimmen 6'76757,02 %
Nein-Stimmen 5'10042,98 %
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Im Mai 2008 ändert der Landtag das Umweltschutzgesetz in Art. 34 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 5, um die Feldstärke des Mobilfunks bis Ende 2012 von 6 auf 0,6 V/m zu senken. Ende Juni 2009 wollen die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK), Bankenverband, Wirtschaftskammer und Treuhändervereinigung diese Bestimmungen wieder aufheben, weil die umliegenden Länder höhere Grenzwerte haben.

Gesetzesinitiative durch 1'000 Stimmberechtigte in 6 Wochen. Vom 4.7. bis 13.8.2009 werden 2'088 Unterschriften gesammelt. Am 16.9.2009 lehnt der Landtag den Vorstoss mit 11 zu 14 Stimmen ab. Regierung setzt am 22.9. die Abstimmung an. Amtliches Endergebnis vom 10.12.2009.

Gestrichene Artikel:
Artikel 34, Absatz 4
Inhaber einer Anlage sind verpflichtet, mit Hilfe geeigneter Massnahmen die tatsächliche elektrische Feldstärke auf den technisch niedrigst machbaren Wert zu senken und bis Ende 2012 eine tatsächliche Feldstärke von 0,6 V/m zu erreichen.
Artikel 71, Absatz 5
Das Amt für Umweltschutz kontrolliert die Erreichung des Verpflichtungs- und Reduktionsziels nach Art. 34 Abs. 4 und informiert die Bevölkerung periodisch in geeigneter Weise.

Quellen
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