Liechtenstein, 30. November 1975 : Einführung der Mehrheitsklausel

Gebiet Liechtenstein
Datum 30. November 1975
Vorlage Einführung der Mehrheitsklausel
Abstimmungstyp Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision, formulierter Entwurf
Ergebnis verworfen
Stimmberechtigte 4'717
Stimmbeteiligung 4'07386,34 %
Leere Stimmen 99
Ungültige Stimmen 22
Stimmen ausser Betracht 121
Gültige Stimmen 3'952
Ja-Stimmen 1'96549,72 %
Nein-Stimmen 1'98750,28 %
Bemerkungen Von der FBP eingereicht. Der Landtag lehnt sie am 5.7.1975 mit 7 zu 8 Stimmen ab.

Art. 46:
"Eine Wählergruppe, die mehr als die Hälfte der für die Mandatsverteilung massgebenden gültigen Stimmen im ganzen Land erreicht hat (Mehrheitspartei), erhält jedenfalls die Mehrheit der Abgeordneten im Landtag. Der Mehrheitspartei wird das für die Mehrheit erforderliche Abgeordnetenmandat in dem Wahlkreis zugeteilt, wo sie, ebenso wie im ganzen Land, die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Der Anspruch des Oberlandes auf neun Abgeordnete und des Unterlands auf sechs Abgeordnete bleibt unangetastet."

Quellen
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