Liechtenstein, 8. Dezember 1961 : Bindung der Jagdhoheit an den Grundbesitz

Gebiet Liechtenstein
Datum 8. Dezember 1961
Vorlage Bindung der Jagdhoheit an den Grundbesitz
Abstimmungstyp Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision
Ergebnis kassiert
Stimmberechtigte 3'619
Stimmbeteiligung 2'91180,44 %
Leere Stimmen 143
Ungültige Stimmen 2
Stimmen ausser Betracht 145
Gültige Stimmen 2'775
Ja-Stimmen 1'41651,03 %
Nein-Stimmen 1'35948,97 %
Bemerkungen Eine Gesetzesinitiative vom 18.5.1961 verlangt, dass Jagdreviere bevorzugt den Bewohnern der Gemeinde zugeteilt werden, in der das Revier liegt. Der Staatsgerichtshof erklärt die Initiative als verfassungswidrig. Der Landtag beschliesst darauf am 5.10.1961 ein Gesetz, das den Initianten ein wenig entgegenkommt. Diese reichen darauf eine neue Initiative ein, die in Art. 22 der Verfassung das Jagdrecht an den Grundbesitz bindet. Der Fürst verweigert am 2.1.1962 die Sanktion der Initiative und beauftragt die Regierung, ein neues Jagdgesetz vorzulegen.
Quellen
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