Liechtenstein, 28. Juni 1992 : Stimm- und Wahlrechtsalter 18 Jahre

Gebiet Liechtenstein
Datum 28. Juni 1992
Vorlage Stimm- und Wahlrechtsalter 18 Jahre
Abstimmungstyp Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision
Ergebnis verworfen
Stimmberechtigte 13'925
Stimmbeteiligung 5'08036,49 %
Leere Stimmen 74
Ungültige Stimmen 8
Stimmen ausser Betracht 82
Gültige Stimmen 4'998
Ja-Stimmen 2'18443,70 %
Nein-Stimmen 2'81456,30 %
Bemerkungen Von Landtag selbst nach Art. 66 der Verfassung der Volksabstimmung unterstellt.

Wollte Art. 29 Abs. 2 der Verfassung ändern:
"In Landesangelegenheiten stehen die politischen Rechte allen Landesangehörigen zu, die das 18. Lebensjahr vollendet, im Lande ordentlichen Wohnsitz haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind."

Quellen
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