Liechtenstein, 6. August 1961 : Änderung des Abstimmungsverfahrens bei Güterzusammenlegungen

Gebiet Liechtenstein
Datum 6. August 1961
Vorlage Änderung des Abstimmungsverfahrens bei Güterzusammenlegungen
Abstimmungstyp Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte 3'621
Stimmbeteiligung 2'70074,57 %
Leere Stimmen 148
Ungültige Stimmen 11
Stimmen ausser Betracht 159
Gültige Stimmen 2'541
Ja-Stimmen 1'54860,92 %
Nein-Stimmen 99339,08 %
Bemerkungen Art. 10 des Landesvermessungsgesetzes von 1945 bestimmt, dass Grundeigentümer, die bei Abstimmung über Zusammenlegungen nicht teilnehmen, als zustimmend gelten. Die Initiative will dass a) nichstimmende Eigentümer nicht gezählt werden und b) dass sie sich vertreten lassen können. FBP und Bauernverband sind gegen die Initiative.
Quellen
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