Liechtenstein, 2. März 1919 : Herabsetzung des Grossjährigkeits- und Wahlfähigkeitsalters von 24 auf 21 Jahre

Gebiet Liechtenstein
Datum 2. März 1919
Vorlage Herabsetzung des Grossjährigkeits- und Wahlfähigkeitsalters von 24 auf 21 Jahre
Abstimmungstyp Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Verfassung → Partialrevision
Ergebnis verworfen
Stimmberechtigte 1'775
Stimmausweise 1'587
Stimmbeteiligung 1'58389,18 %
Leere Stimmen 3
Ungültige Stimmen 5
Stimmen ausser Betracht 8
Gültige Stimmen 1'575
Ja-Stimmen 71245,21 %
Nein-Stimmen 86354,79 %
Bemerkungen Ändert Art. 57 der Verfassung von 1862. Ohne eigentliche Rechtsgrundlage abgehalten.

Abstimmungsfrage:
"Wollen Sie, dass das Alter für Grossjährigkeit und für die aktive Wahlfähigkeit vom bisherigen erfüllten 24. Lebensjahr auf das erfüllte 21. Lebensjahr herabgesetzt werde?"

Quellen
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