Liechtenstein, 27. November 2005 : "Für das Leben" mit Gegenvorschlag

Gebiet Liechtenstein
Datum 27. November 2005
Vorlage "Für das Leben" mit Gegenvorschlag
Abstimmungstyp 1. Vorlage → Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision, formulierter Entwurf
2. Vorlage → Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision, Gegenentwurf
Stichfrage → Stichfrage
Ergebnis Gegenvorschlag angenommen
Stimmberechtigte 17'570
Stimmausweise 11'335
Stimmbeteiligung 11'10563,20 %
Leere Stimmen 31
Ungültige Stimmen 111
Stimmen ausser Betracht 142
Gültige Stimmen 10'963
Initiative Ja-Stimmen 1'90917,41 %
Initiative Nein-Stimmen 8'27475,47 %
Initiative ausser Betracht 7807,12 %
Gegenvorschlag Ja-Stimmen 8'46077,17 %
Gegenvorschlag Nein-Stimmen 2'16219,72 %
Gegenvorschlag ausser Betracht 3413,11 %
Stichfrage 714
Stichfrage Initiative 22731,79 %
Stichfrage Gegenvorschlag 25335,43 %
Stichfrage ausser Betracht 23432,77 %
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Eine Bürgerinitiative will ein vollständiges Abtreibungsverbot und sammelt vom 24.6. bis 5.8.2005 1'891 Unterschriften für eine Verfassungsinitiative. 1'889 Unterschriften sind gültig, Quorum 1'500. Der Landtag lehnt die Initiative am 21.9.2005 mit 2 zu 23 Stimmen ab und befürwortet einen Gegenvorschlag mit demselben Stimmenverhältnis. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, bestätigt er ihn in zweiter Lesung am 28.9. mit 23 zu 2 Stimmen. Die Regierung legt den Abstimmungstag am 5.10. fest.

Bei Abstimmungen mit Stichfrage werden leere und ungültige Stimmzettel nicht separat ausgewertet. Die Stichfrage darf - im Gegensatz zur Schweiz - nur beantworten, wer selbst mit einem doppelten Ja gestimmt hat. Da es kein doppeltes Ja gegeben hat, werden sie offiziell nicht ausgewertet, aber die Gemeinden melden sie zurück, weil sie das Landesergebnis noch nicht kennen.

Amtliches Endergebnis vom 29.11.2005. Stimmverhalten:

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| Initiative            |  Gegenvorschlag         |
|   Ja    Nein    Ung.  |     Ja    Nein     Ung. |
| ------------------------------------------------|
|  889       -       -  |      -     889        - |
|  306       -       -  |      -       -      306 |
|  714       -       -  |    714       -        - |
|    -    6974       -  |   6974       -        - |
|    -       -     772  |    772       -        - |
|    -    1265       -  |      -    1265        - |
|    -      35       -  |      -       -       35 |
|    -       -       8  |      -       8        - |
|-------------------------------------------------|
| 1909    8274     780  |   8460    2162      341 |
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Initiative (Änderungen unterstrichen):
Art. 14
Die oberste Aufgabe des Staates ist der Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis an bis zum natürlichen Tod sowie die Förderung der gesamten Volkswohlfahrt. In diesem Sinne sorgt der Staat für die Schaffung und Wahrung des Rechtes und für den Schutz sowohl der Menschenwürde als auch der religiösen, sittlichen und wirtschaftlichen Interessen des Volkes.

Gegenvorschlag:
Art. 27bis (Menschenwürde)
1) Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
2) Niemand darf unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Art. 27ter (Recht auf Leben)
1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
2) Die Todesstrafe ist verboten.

Quellen
Letzte Änderung