Liechtenstein, 24. Januar 1988 : Erhöhung der Mandatszahl des Landtags von 15 auf 25
| Gebiet | Liechtenstein | |
| Datum | 24. Januar 1988 | |
| Vorlage | Erhöhung der Mandatszahl des Landtags von 15 auf 25 | |
| Abstimmungstyp | Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision | |
| Ergebnis | angenommen | |
| Stimmberechtigte | 13'017 | |
| Stimmbeteiligung | 8'983 | 69,01 % |
| Leere Stimmen | 178 | |
| Ungültige Stimmen | 34 | |
| Stimmen ausser Betracht | 212 | |
| Gültige Stimmen | 8'771 | |
| Ja-Stimmen | 4'537 | 51,73 % |
| Nein-Stimmen | 4'234 | 48,27 % |
| Bemerkungen |
Vom Landtag Ende 1987 beschlossen und von sich aus der Abstimmung unterstellt.
Ändert Art. 46 Abs. 1 und 2: "Der Landtag besteht aus 25 Abgeordneten, die vom Volke im Wege des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Stimmrechtes nach dem Verhältniswahlsystem gewählt werden. Das Oberland und Unterland bilden je einen Wahlbezirk. Von den 25 Abgeordneten entfallen 15 auf das Oberland und 10 auf das Unterland. Mit den 25 Abgeordneten werden in jedem Wahlbezirk auch stellvertretende Abgeordnete gewählt. Auf jeweils drei Abgeordnete in einem Wahlbezirk steht jeder Wählergruppe ein stellvertretender Abgeordneter zu, jedoch mindestens einer, wenn eine Wählergruppe in einem Wahlkreis ein Mandat erreicht." Die Zahlen im Jahrbuch gehen nicht ganz auf. | |
| Quellen | ||
| Letzte Änderung | ||
