Liechtenstein, 14. Februar 1932 : Wahlmodus des Landtags

Gebiet Liechtenstein
Datum 14. Februar 1932
Vorlage Wahlmodus des Landtags
Abstimmungstyp Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte 2'338
Stimmbeteiligung 2'23795,68 %
Leere Stimmen 33
Ungültige Stimmen 16
Stimmen ausser Betracht 49
Gültige Stimmen 2'188
Ja-Stimmen 1'20254,94 %
Nein-Stimmen 98645,06 %
Bemerkungen Der Landtag beschliesst am 20.1.1932 mit den Stimmen der FBP ein neues Wahlverfahren für den Landtag. Danach soll jede Gemeinde mit mehr als 300 Einwohnern (alle ausser Planken) einen Abgeordneten wählen. In einem zweiten Wahlgang werden die restlichen fünf Sitze über eine Landesliste vergeben, wobei 4 aus dem Oberland und 1 aus dem Unterland kommen muss, damit das Verhältnis von 9 Sitzen für das Ober- und 6 für das Unterland bestehen bleibt. Die VP bekämpft das Vorhaben.

Abstimmungsfrage:
"Soll in Zukunft der jeder Gemeinde mit über 300 Einwohnern nach der Verfassung vom 5. Oktober 1921 zustehende Landtagsabgeordnete von der Gemeinde selbst und die restlichen fünf Abgeordneten in einem einizigen Wahlkreise, der das ganze Land umfasst gewählt werden, und zwar mit der Massgabe, dass das Unterland einen Abgeordneten und das Oberland vier Abgeordnete erhält?"

Quellen
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