Liechtenstein, 2. März 1930 : Proporzwahl des Landtags

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Proporzwahl des Landtags
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'309
Stimmbeteiligung 2'090 90,52%
Stimmen ausser Betracht 45
┗━ Leere Stimmen 35
┗━ Ungültige Stimmen 10
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'045auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 805 39,36%
┗━ Nein-Stimmen 1'240 60,64%
Bemerkungen Am reicht die VP zwei Initiativen ein, die die Proporzwahl einführen sollen. Der Landtag lehnt am die Initiativen mit 10 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

Die Verfassungsinitiative will Art. 46 und 47 der Verfassung so ändern, dass während der Amtsdauer Wahlen stattfinden und dass Landesabwesende ihr Stimmrecht ohne Instruktionen anderen Stimmberechtigten übertragen können.

Die Gesetzesinitiative sieht die dazu nötigen Anpassungen im Gesetz über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten vor.

Verfassungsinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 600 Stimmberechtigte.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung