Liechtenstein, 30. Januar 1927 : Abschaffung der Konzessionspflicht im Baugewerbe

Gebiet Liechtenstein
Datum 30. Januar 1927
Vorlage Abschaffung der Konzessionspflicht im Baugewerbe
Abstimmungstyp 1. Vorlage → Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
2. Vorlage → Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Gesetz → Gegenentwurf
Ergebnis beides verworfen
Stimmberechtigte 2'253
Stimmbeteiligung 1'87783,31 %
Leere Stimmen 38
Ungültige Stimmen 21
Stimmen ausser Betracht 59
Gültige Stimmen 1'818
Initiative Ja-Stimmen 80444,22 %
Initiative Nein-Stimmen 97953,85 %
Initiative ausser Betracht 351,93 %
Gegenvorschlag Ja-Stimmen 884,84 %
Gegenvorschlag Nein-Stimmen 1'55085,26 %
Gegenvorschlag ausser Betracht 1809,90 %
Bemerkungen Im April 1926 reichen Bauarbeiter eine Initiative ein, damit in der Gewerbeordnung die Konzessionspflicht abgeschafft, dafür obligatorische Kontrollen der Gerüste und obligatorische Unfallversicherung eingeführt werden. Der Gegenvorschlag des Landtags will die Konzessionsbewilligung der Regierung übertragen; Gerüstkontrolle und Unfallsversicherung übernimmt er.
Quellen
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