Liechtenstein, 2. März 1919 : Erhöhung der Zahl der Abgeordneten von 12 auf 17

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Erhöhung der Zahl der Abgeordneten von 12 auf 17
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 1'775
Stimmausweise 1'587
Stimmbeteiligung 1'583 89,18%
Stimmen ausser Betracht 9
┗━ Leere Stimmen 4
┗━ Ungültige Stimmen 5
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'574auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 711 45,17%
┗━ Nein-Stimmen 863 54,83%
Bemerkungen Ändert Art. 55 der Verfassung von 1862. Neu sollen 10 Abgeordnete im Oberland und 7 im Unterland gewählt werden. 3 kann wie bisher der Fürst ernennen. Erst im findet die Vergrösserungs des Landtags Zustimmung.

Die Abstimmung findet ohne Rechtsgrundlage in der Verfassung von 1862 statt.

Abstimmungsfrage:
"Wollen Sie, dass die Zahl der vom Volke zu wählenden Landtagsabgeordneten von 12 auf 17 erhöht werde?"

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung