Kirgisistan, 2. Februar 2003 : Verfassungsreform
| Gebiet | Kirgisistan | |
| Datum | 2. Februar 2003 | |
| Vorlage | Verfassungsreform | |
| Abstimmungstyp | Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Partialrevision | |
| Ergebnis | angenommen | |
| Stimmberechtigte | 2'465'684 | |
| Stimmbeteiligung | 2'137'322 | 86,68 % |
| Stimmen ausser Betracht | 20'532 | |
| Gültige Stimmen | 2'116'790 | |
| Ja-Stimmen | 1'889'203 | 89,24 % |
| Nein-Stimmen | 227'587 | 10,76 % |
| Bemerkungen |
Am 25.8.2002 setzt Präsident Akajew eine Expertengruppe ein, die Vorschläge für
eine Verfassungsreform ausarbeiten soll. Danach findet eine Nationale Diskussion
vom 18.10. bis 18.11.2002 statt; die Volksabstimmung ist für den 22.12.2002
geplant. Der Präsident verlängert die Nationale Diskussion per Dekret bis 3.1.2003
und lässt damit den ursprünglichen Abstimmungstermin fallen. Er übergibt das
Ergebnis der Diskussion einer handverlesenen Kommission aus 17 Mitgliedern,
die eine endgültige Fassung schreiben soll. Die Oppositionsmitglieder des
Verfassungsrates protestieren, weil Akajew am 13.1.2003 per Dekret eine
Volksabstimmung auf den 2.2.2003 ansetzt, ohne dass die beiden Parlamentskammern
mit zwei Dritteln zugstimmt hätten, wie es die Verfassung vorschreibt. Die
Verfassungsreform wird als Ganzes zur Abstimmung gebracht, dazu will sich
Akajew im Amt bestätigen lassen (Vorlage 2).
Die Reform umfasst etwa 50 Punkte. Die wichtigsten:
Mindestbeteiligung 50%; die Zentralwahlkommission gibt das Endergebnis am 6.2. bekannt.
Abstimmungsfrage: | |
| Quellen | ||
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