Kirgisistan, 2. Februar 2003 : Verfassungsreform

Gebiet Kirgisistan
Datum 2. Februar 2003
Vorlage Verfassungsreform
Abstimmungstyp Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Partialrevision
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte 2'465'684
Stimmbeteiligung 2'137'32286,68 %
Stimmen ausser Betracht 20'532
Gültige Stimmen 2'116'790
Ja-Stimmen 1'889'20389,24 %
Nein-Stimmen 227'58710,76 %
Bemerkungen Am 25.8.2002 setzt Präsident Akajew eine Expertengruppe ein, die Vorschläge für eine Verfassungsreform ausarbeiten soll. Danach findet eine Nationale Diskussion vom 18.10. bis 18.11.2002 statt; die Volksabstimmung ist für den 22.12.2002 geplant. Der Präsident verlängert die Nationale Diskussion per Dekret bis 3.1.2003 und lässt damit den ursprünglichen Abstimmungstermin fallen. Er übergibt das Ergebnis der Diskussion einer handverlesenen Kommission aus 17 Mitgliedern, die eine endgültige Fassung schreiben soll. Die Oppositionsmitglieder des Verfassungsrates protestieren, weil Akajew am 13.1.2003 per Dekret eine Volksabstimmung auf den 2.2.2003 ansetzt, ohne dass die beiden Parlamentskammern mit zwei Dritteln zugstimmt hätten, wie es die Verfassung vorschreibt. Die Verfassungsreform wird als Ganzes zur Abstimmung gebracht, dazu will sich Akajew im Amt bestätigen lassen (Vorlage 2).

Die Reform umfasst etwa 50 Punkte. Die wichtigsten:

  1. Art. 16 : Versammlungsfreiheit nur nach Absprache mit der Exekutive. Verboten sind Aufrufe zu Verletzung der Verfassung und sozialem, religiösem und politischem Hass, Rechte und Freiheiten anderer müssen gewahrt bleiben.
  2. Eine Kammer zu 75 Sitzen in Einerwahlkreisen. Politische Parteien dürfen nur bei Wahlen eine Rolle spielen.
  3. Präsident ernennt und entlässt alle Richter
  4. Funktionsweise des Parlaments wird genau festgehalten
  5. Das Parlament kann ein Mitglied ausschliessen, wenn es wiederholt ohne triftigen Grund fehlt.
  6. Absolutes Veto des Präsidenten gegen Parlamentsbeschlüsse
  7. Lebenslägliche Immunität ehermaliger Präsidenten und ihrer Familien
  8. Kein Zugang einfacher Bürger zum Verfassungsgericht
  9. Pressefreiheit nicht mehr explizit erwähnt
Nach Protesten entfernt die Expertengruppe am 21.1. zuerst die Punkte 5 und 7, am folgenden Tag Punkt 8 aus der Vorlage. Das Verfassungsgericht nimmt die Klage eines Oppositionsabgeordneten an, behandelt sie aber erst nach der Abstimmung.

Mindestbeteiligung 50%; die Zentralwahlkommission gibt das Endergebnis am 6.2. bekannt.

Abstimmungsfrage:
"Das Gesetz der Kirgisischen Republik "Über den neuen Wortlaut der Verfassung der Kirgisischen Republik", das vom Präsidenten der Kirgisischen Republik einem Referendum gestellt wird, ist zu verabschieden: Ja/Nein"

Quellen
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