Kenia, 21. November 2005 : Verfassung
| Gebiet | Kenia | |
| Datum | 21. November 2005 | |
| Vorlage | Verfassung | |
| Abstimmungstyp | Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
| Ergebnis | verworfen | |
| Stimmberechtigte | 11'595'201 | |
| Stimmbeteiligung | --- | --- % |
| Stimmen ausser Betracht | --- | |
| Gültige Stimmen | 6'158'072 | |
| Ja-Stimmen | 2'578'831 | 41,87 % |
| Nein-Stimmen | 3'579'241 | 58,13 % |
| Bemerkungen |
Präsident Moi lässt auf Druck der Bevölkerung im November 1997, einen Monat vor
seiner Wiederwahl, drei Gesetze (Constitution of Kenya Review Commission Act 1997,
Constitution of Kenya Amendment Act 1997, Statute Law (Miscellaneous) Amendment Act
1997) verabschieden, die eine Totalrevision der Verfassung einleiten sollen. Das
erste dieser Gesetze wird immer wieder geändert, bis es 2001 seine endgültige
Fassung erhält: Es verbietet die normale Verfassungsänderung nach Art. 47 der
Verfassung. Das Parlament kann zum zukünftigen Entwurf der Verfassungskonferenz
(National Constitution Conference, NCC) nur Ja oder Nein
sagen. Umstrittene Änderungen werden der Volksabstimmung unterstellt.
Ein Ausschuss, die Kenya Constitutional Review Commission, holt zwischen Oktober 2000 und August 2002 Meinungen aller Völker und Organisationen ein. Im Dezember 2002 wird der neue Präsident Kibaki gewählt. Die NCC, die aus 629 Mitgliedern aller zivilen und sozialen Gruppen, darunter alle 222 Abgeordneten, besteht, tagt ab 29.4.2003 (Bomas I). Die Konferenz wird zweimal bis 19.3.2004 verlängert (Bomas II und III). Hauptstreitpunkt ist die Machtverteilung zwischen dem Präsidenten, dem Ministerpräsidenten und dem Parlament. Der nicht einstimmig angenommene Entwurf sieht einen Ministerpräsidenten vor, der dem Parlament verantwortlich ist. Die Regierung will am 9.3.2004 diese Regelung mit der Constitution of Kenya (Amendment) Bill 2004 und der Constitution of Kenya Review (Amendment) Bill 2004 aufheben, so dass das Parlament den Bomas-Entwurf der Kommission ändern kann und eine Volksabstimmung in jedem Fall nötig wird (Art. 47 Verfassung und Art. 27 und 28 des "Review Act". Eine Oppositionsgruppe klagt im Januar 2004 vor Gericht, die NCC sei nicht repräsentativ für Kenia. Das Oberste Gericht entscheidet am 25.3.2004 mit 2 zu 1, eine neue Verfassung sei durch eine Volksabstimmung zu beschliessen. Weder das Parlament noch die NCC hätten ein Mandat dazu. Grundlage sei Art. 47 in seiner jetzigen Fassung. Das Parlament beschliesst am 5.8.2004 einstimmig die Constitution of Kenya Review (Amendment) Bill (auch Consensus Bill genannt):
Eine Kommission aus Regierungsanhängern (Parliamentary Select Committee, PSC) schlägt dem Parlament Änderungen in total 7 Kapiteln vor, die ihr als umstritten zugeweisen wurden (Kilifi-Entwurf). Es bringt noch an weiteren 9 Kapiteln Änderungen an, die das Parlament nicht anerkennt, weil das PSC damit seine Befugnisse überschritten hat. Das Parlament nimmt die Verfassung am 21.7.2005 mit 102 zu 61 Stimmen an und übergibt sie dem Generalstaatsanwalt, der die Änderungen in den Bomas-Entwurf einbaut und den Verfassungsentwurf am 22.8.2005 vorstellt:
Die Wahlkommission legt am 6.9.2005 Datum, Frage und Symbole fest: Hauptpunkte
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