Cisalpinische Republik (Italien), 30. Oktober 1798 : Verfassung

Gebiet Cisalpinische Republik (Italien)
Datum 30. Oktober 1798
Vorlage Verfassung
Abstimmungstyp Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung ------ %
Gültige Stimmen ---
Ja-Stimmen ------ %
Nein-Stimmen ------ %
Bemerkungen Die Cispadanische Republik benennt sich am 29.6.1797 in Cisalpinische Republik um. Am 8.7.1797 gibt Napoleon ihr eine provisorische Verfassung und ernennt alle Amtsträger, gleichzeitig schliesst sich ihr die Transpadanische Republik (Gebiete nördlich des Pos) an, am 22.10.1797 das Veltlin.

Provisorische Verfassung

  • Direktorium zu 5 Mitgliedern
  • 2 Kammern (erste zu 160, zweite zu 80 Mitgliedern)
  • Bürgerrecht nach 7 Jahren Aufenthalt oder nach 2 Jahren mit Grundbesitz
  • Zensuswahlrecht
Im April 1798 verweigert der Senat Kontributionen für die französische Armee. Dies nimmt das französische Direktorium als Anlass, Botschafter Trouvé mit einer neuen Verfassung nach Mailand zu schicken, die die Befugnisse der Regierung stärkt. Formeller Grund ist, dass Napoleon die alte Verfassung ohne Volksabstimmung in Kraft gesetzt hat. Trouvé zwingt die neue Verfassung am 30.8.1798 dem Parlament auf, zu dem nur ihn genehme Abgeordnete zugelassen sind. Es stimmt mit 64 zu 22 Stimmen unter Umgehung der Art. 336 bis 351 der bestehenden Verfassung zu.

Definitive Verfassung

  • Direktorium zu 5 Mitgliedern mit weitreichenden Konsequenzen
  • Direktorium ergänzt sich durch Kooptation selbst
  • Direktorium hat Dekretsrecht
  • 2 Kammern (erste zu 80, zweite zu 40 Mitgliedern)
  • Erste Kammer kann Gesetze alleine beschliessen, wenn die zweite nicht innert eines Monats Einspruch erhebt
  • Stimmrecht ab 21 Jahren, höherer Zensus
  • Bürgerrecht nach 14 Jahren Aufenthalt
  • Verfassungsrevision nach neun Jahren
General Brune soll die Abstimmung in den Urversammlungen organisieren, aber dieser schliesst sich mit dem neuen Botschafter Fouché zusammen und putscht am 19.10.1797. Er vertreibt die Anhänger der neuen Verfassung aus Regierung und Parlament, dennoch erlässt er am 22.10.1797 ein Dekret, mit dem eine nur leicht geänderte Version der neuen Verfassung zur Abstimmung kommt:
  • Stimmrecht ab 17 Jahren
  • Stimmrecht für Ausländer, die seit zwei Jahren in Lande wohnen
  • Verfassungsrevision nach drei Jahren
Die Abstimmung findet vom 26. bis 30.10.1798 in den Urversammlungen statt. Der Abstimmungsmodus ist nicht einheitlich. U. a. daher gibt die Regierung am 9.11.1798 das Ergebnis ohne konkrete Zahlen bekannt: 7 von 11 Departementen und 15 von 24 Militärgarnisonen stimmen mit "genügender Mehrheit" zu.

Am 6.12.1798 trifft der neue Botschafter Rivaud mit Dekreten des französischen Direktoriums ein. Eines davon fordert eine neue Abstimmung über Trouvés unveränderte Verfassung, weil 17-Jährige und Ausländer an ihr teilgenommen haben. Dies ist wegen der instabilen Lage unmöglich, und so bleibt Trouvés Verfassung ohne formellen Beschluss in Kraft, bis die Republik Ende April 1799 unter dem Ansturm der russisch-österreichischen Armeen zusammenbricht.

Quellen
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