Cispadanische Republik (Italien), 19. März 1797 : Verfassung

Gebiet Cispadanische Republik (Italien)
Datum 19. März 1797
Vorlage Verfassung
Abstimmungstyp Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung ------ %
Gültige Stimmen 90'641
Ja-Stimmen 76'38284,27 %
Nein-Stimmen 14'25915,73 %
Bemerkungen Die am 30.12.1796 ausgerufene Cispadanische Republik besteht anfangs aus den Provinzen Bologna, Modena, Reggio und Ferrara südlich des Pos. Der Kongress von Modena beschliesst am 1.3.1797 eine Verfassung, die der französischen des Jahres III nachempfunden ist, und unterstellt sie einer Volksabstimmung. Das Ergebnis steht am 26.3.1797 fest; die Verfassung tritt sofort in Kraft. Hauptpunkte:
  • Zweikammerparlament (Erste zu 60, zweite zu 30 Sitzen)
  • Direktorium mit 3 Mitgliedern
  • Allgemeines Männerwahlrecht ab 20 Jahren
  • Dreistufiger Wahlkörper mit Ur-, Dekurien- und Elektorenversammlungen
Offene Abstimmung in Urversammlungen, also gibt es weder leere noch ungültige Stimmen.

Am 9.4.1797 finden die Urversammlungen und am 16.4.1797 die Dekurienversammlungen statt. Am 26.4.1797 wird in Bologna das Parlament eröffnet, das die Verfassung der Republik Bologna von 1796 aufhebt. Die Cispadanische Republik benennt sich am 29.6.1797 in Cisalpinische Republik um.

Quellen
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