Irland, 1. Juli 1937 : Verfassung

Gebiet Irland
Datum 1. Juli 1937
Vorlage Verfassung
Abstimmungstyp Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte 1'775'055
Stimmbeteiligung 1'346'20775,84 %
Stimmen ausser Betracht 134'157
Gültige Stimmen 1'212'050
Ja-Stimmen 685'10556,52 %
Nein-Stimmen 526'94543,48 %
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Zusammen mit den Parlamentswahlen abgehalten. Der Dáil Éireann (Parlament) nimmt sie am 14.6.1937 mit 62 zu 48 Stimmen an.

Die Verfassung ist die direkte Nachfolgerin von 1922. Nach den Vorschriften der alten Verfassung ist sie nicht angenommen, weil die Ja-Stimmen mit 38,54% weder die Mehrheit der Stimmberechtigten noch zwei Drittel der abgegebenen Stimmen ausmachen. Da niemand die Frage vor das Verfassungsgericht zieht, tritt die Verfassung am 29.12.1937 in Kraft.

  • Präsident
  • 2 Kammern : Dáil, Senat
  • Proporzwahl (Art. 16.2.3)
  • Wahlalter 21 (Art. 16.1.2)
  • Keine Scheidung (Art. 41.3.2)
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum (Art. 46.2), nach einer Übergangsperiode bis 24. Juni 1941, in der das Parlament selbst entscheiden konnte
  • Fakultatives Behördenreferendum durch 1/3 Dail und Mehrheit des Senats
  • Verfassungsgericht
  • Spezielle Stellung der katholischen Kirche
Abstimmungsfrage:
"Do you approve of the Draft Constitution which is the subject of this plebiscite?"

Verfassung des Irischen Freistaates vom 25. Oktober 1922

  • Englischer Generalgouverneur (Art. 1)
  • Eid auf die Krone (Art. 2)
  • 2 Kammern : Dail, Senat
  • Parlamentarisches Regime
  • Proporzwahl (Art. 26)
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum durch Mehrheit der Stimmberechtigten oder 2/3 der gültigen Stimmen. (Art. 50) Während einer Übergangsperiode von 8 Jahren kann das Parlament selbst entscheiden.
  • Behördenreferendum durch 2/5 des Dails und Mehrheit des Senats (Art. 47)
  • Fakultatives Gesetzesreferendum durch 5% der Stimmberechtigten (Art. 47)
  • Volksinitiative durch 75000 Stimmberechtigte (höchstens 15000 je Wahlkreis). Ausgenommen sind Geldfragen und wenn die Sicherheit des Staates gefährdet ist. (Art. 48)
Am 3. Mai 1928 reicht Fianna Fail mit 96'000 Unterschriften eine Initiative zur Abschaffung des Kroneids ein. Das Parlament schafft mit dem Notstandsparagraphen in Art. 47 die Instrumente Initiative und Referendum ab. (Amendment 9)

Mit Amendment 19 von 1929 verlängert sich das Parlament selbst die Übergangsperiode in Art. 50 von 8 auf 16 Jahre, in der es ohne obligatorisches Verfassungsreferendum auskommen kann.

Quellen
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