Estland, 14. September 2003 : Beitritt zur Europäischen Union
| Gebiet | Estland | |
| Datum | 14. September 2003 | |
| Vorlage | Beitritt zur Europäischen Union | |
| Abstimmungstyp | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision | |
| Ergebnis | angenommen | |
| Stimmberechtigte | 867'714 | |
| Stimmausweise | 556'915 | |
| Stimmbeteiligung | 555'835 | 64,06 % |
| Stimmen ausser Betracht | 2'724 | |
| Gültige Stimmen | 553'111 | |
| Ja-Stimmen | 369'657 | 66,83 % |
| Nein-Stimmen | 183'454 | 33,17 % |
| Bemerkungen |
Der EU-Beitritt Polens, Ungarns, Tschechiens, der Slowakei, Sloweniens,
Estlands, Lettlands, Litauens, Zyperns und Maltas wird am Gipfel in
Kopenhagen am 12./13.12.2002 beschlossen. Die formelle Unterschrift
erfolgt am 16.4.2003 in Athen; der Beitritt per 1.5.2004.
Die Verfassung sieht kein Staatsvertragsreferendum vor, daher beschliesst das Parlament am 17.2.2001 zunächst, eine Vorlage mit einem Parlamentsplebiszit nach Art. 105 der Verfassung auszuarbeiten. Später diskutiert es die Möglichkeit, die nötigen Verfassungsänderungen und den Beitritt in zwei Fragen vorzulegen, aber am 18.12.2002 beschliesst es eine einzige Frage und erlässt ein Verfassungsgesetz nach Art. 105, 162, 163, 164 und 167 zum Beitritt Estlands zur EU. Damit tritt Estland der EU bei und wendet die Bestimmungen des Beitrittsvertrags an. Eine Änderung dieses Verfassungsgesetzes ist nur mit einer neuen Volksabstimmung möglich. Da Kapitel I der Verfassung berührt wird, ist die Abstimmung obligatorisch.
Abstimmungsfrage: "Bist du für den Beitritt zur Europäischen Union und die Verabschiedung der Änderungen an der Verfassung der Republik Estland? Ja / Nein" Amtliches Endergebnis vom 3.10.2003. | |
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| Letzte Änderung | ||
