Estland, 25. Februar 1936 : Wahl eines Verfassungsrates

Gebiet Estland
Datum 25. Februar 1936
Vorlage Wahl eines Verfassungsrates
Abstimmungstyp Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Grundsatzentscheid über neue Verfassung
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte 759'338
Stimmbeteiligung 629'21782,86 %
Stimmen ausser Betracht 6'175
Gültige Stimmen 623'042
Ja-Stimmen 474'21876,11 %
Nein-Stimmen 148'82423,89 %
Bemerkungen Am 12. März 1934 setzt sich Übergangspräsident Päts (nach der Einführung des Präsidialregimes im Oktober 1933) durch einen Selbstputsch an die Spitze des Staats. Entgegen seinen Kompetenzen verschiebt er die Wahlen am 19. März auf unbestimmte Zeit und löst das Parlament am 2. Oktober ganz auf.
Durch Dekret vom 25. September 1935 schafft er (wieder gegen die Verfassung) das Initiativ- und Referendumsrecht ab; nur noch der Präsident kann Plebiszite anordnen. Die Vorlage wird von 62,5% der Stimmberechtigten angenommen.
Der Verfassungsrat verabschiedet am 3. September 1937 die neue Verfassung, die Päts' Vorgaben genau entspricht. Sie tritt am 1. Januar 1938 in Kraft.

  • Präsident, 6 Jahre Amtszeit, indirekt gewählt
  • 2 Kammern
  • Erste Kammer (80 Sitze, Majorzwahl in einem Wahlgang)
  • Zweite Kammer (40 Sitze, Standes- und Berufsvertretung)
  • Wahlalter 22
  • Präsidialplebiszit statt Initiative und Referendum
Abstimmungsfrage:
"Soll der Riigikogu [Parlament] eine neue Verfassung schreiben?"
Quellen
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