Dänemark, 6. September 1920 : Aufnahme von Nordschleswig

Gebiet Dänemark
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Aufnahme von Nordschleswig
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 45% der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 1'291'745
Stimmbeteiligung 640'759 49,60%
Stimmen ausser Betracht 6'940
Gültige (= massgebende) Stimmen 633'819auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 614'227 97,00%
┗━ Nein-Stimmen 19'592 3,00%
Bemerkungen Die Abstimmung folgt auf die Entscheidung Nordschleswigs (Südjütlands), sich Dänemark anzuschliessen. Die Änderung tritt am in Kraft.

In die Verfassung wird ein neuer Art. 93 eingefügt, der die Aufnahme Nordschleswigs regelt. Der bisherige Art. 93 (Verfassungsänderung) wird Art. 94.

Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 93: Zur Annahme der Verfassungsreform muss die Ja-Mehrheit mindestens 45% der Wahlberechtigten betragen (erfüllt mit 47,55%).

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung