Dänemark, 28. Mai 1953 : Verfassungsreform

Gebiet Dänemark
Datum 28. Mai 1953
Vorlage Verfassungsreform
Abstimmungstyp Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte 2'585'100
Stimmbeteiligung 1'527'65859,10 %
Stimmen ausser Betracht 25'231
Gültige Stimmen 1'502'427
Ja-Stimmen 1'183'29278,76 %
Nein-Stimmen 319'13521,24 %
Bemerkungen Nach dem zweiten Weltkrieg will der Reichstag erneute die Verfassung ändern. Für das Wahlalter wird eine separate Vorlage beschlossen, die nur die Wahl zwischen 23 und 21 Jahren lässt (bisher 25 Jahre).

Hauptpunkte :

  • Abschaffung der 2. Kammer (Landsting)
  • Beschränkte weibliche Erbfolge
  • Grönland wird Provinz
  • Souveränitätsübertragung durch 5/6-Mehrheit im Folketing oder Volksabstimmung, Nein-Mehrheit muss mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmachen (Art. 20, Art. 42 Abs. 5)
  • Obligatorisches Wahlaltersreferendum, Nein-Mehrheit muss mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmachen (Art. 29, Art. 42 Abs. 5)
  • Behördenreferendum durch 1/3 des Folketing gegen Gesetze (nicht alle) innert 3 Tagen nach Verabschiedung, Nein-Mehrheit muss mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmachen (Art. 42)
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum, Ja-Mehrheit muss mindestens 40% der Stimmberechtigten ausmachen (Art. 88)

Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 94 der Verfassung von 1920. Zur Annahme der Verfassungsreform müssen mindestens 45% der Wahlberechtigten dafür sein (knapp erfüllt mit 45,77%).

Quellen
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