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Deutsches Reich, 19. August 1934 : Adolf Hitler als Reichspräsident und Reichskanzler

Land Deutsches Reich
Datum 19. August 1934
Vorlage Adolf Hitler als Reichspräsident und Reichskanzler
Status Präsidialplebiszit
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte 45'552'059
Eingegangene Stimmzettel 43'568'886
Stimmbeteiligung in % 95,65
Stimmzettel ausser Betracht 873'668
Gültige Stimmzettel 42'695'218
Ja 38'394'848
Ja-Stimmen in % 89,93
Nein 4'300'370
Nein-Stimmen in % 10,07
Quellen Otmar Jung, Plebiszit und Diktatur : die Volksabstimmungen der Nationalsozialisten, Tübingen 1995.
Archiv der Gegenwart 1934 1559H (Ankündigung), 1583C (Ergebnis)
Bemerkungen Noch bevor Reichspräsident Hindenburg stirbt, erlässt die Regierung ein Gesetz zur Vereinigung der beiden Ämter. Am folgenden Tag beschliesst, eine Volksabstimmung darüber abzuhalten.

"Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs.
Vom 1. August 1934.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung von dem Zeitpunkt des Ablebens des Reichspräsidenten von Hindenburg in Kraft.
Berlin, den 1. August 1934."

"Beschluß der Reichsregierung zur Herbeiführung einer Volksabstimmung.
Vom 2. August 1934.
Entsprechend dem Wunsche des Führers und Reichskanzlers beschließt die Reichsregierung, am Sonntag, dem 19. August 1934, eine Volksabstimmung über das Reichsgesetz vom 1. August 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 747) herbeizuführen
"Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter."
und beauftragt den Reichsminister des Innern mit der Durchführung dieses Beschlusses.
Berlin, den 2. August 1934."

Abstimmungsfrage :
"Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter.
Stimmst Du, Deutscher Mann, und Du, Deutsche Frau, der in diesem Gesetz getroffenen Regelung zu?"

Letzte Änderung 16.10.2009, 16.05


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