| Bemerkungen |
Noch bevor Reichspräsident Hindenburg stirbt, erlässt die Regierung ein Gesetz
zur Vereinigung der beiden Ämter. Am folgenden Tag beschliesst sie, eine Volksabstimmung
darüber abzuhalten.
"Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs.
Vom 1. August 1934.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen
gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung von dem Zeitpunkt des Ablebens des Reichspräsidenten
von Hindenburg in Kraft.
Berlin, den 1. August 1934."
"Beschluß der Reichsregierung zur Herbeiführung einer Volksabstimmung.
Vom 2. August 1934.
Entsprechend dem Wunsche des Führers und Reichskanzlers beschließt die Reichsregierung, am
Sonntag, dem 19. August 1934, eine Volksabstimmung über das Reichsgesetz vom 1. August 1934
(Reichsgesetzbl. I S. 747) herbeizuführen
"Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen
gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter."
und beauftragt den Reichsminister des Innern mit der Durchführung dieses Beschlusses.
Berlin, den 2. August 1934."
Abstimmungsfrage :
"Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt.
Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten
auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er
bestimmt seinen Stellvertreter.
Stimmst Du, Deutscher Mann, und Du, Deutsche Frau, der in diesem Gesetz
getroffenen Regelung zu?"
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