Deutsches Reich, 22. Dezember 1929 : Gesetz gegen die Versklavung des Deutschen Volkes

Gebiet Deutsches Reich
Datum 22. Dezember 1929
Vorlage Gesetz gegen die Versklavung des Deutschen Volkes
Abstimmungstyp Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision, formulierter Entwurf
Ergebnis verworfen
Stimmberechtigte 42'322'689
Stimmbeteiligung 6'308'63914,91 %
Gültige Stimmen 6'308'639
Ja-Stimmen 5'838'89013,79 %
Nein-Stimmen 338'2580,79 %
Stimmen ausser Betracht 131'4910,31 %
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Volksbegehren nach Art. 73 Abs. 3 der Verfassung durch die DNVP und die Frontkämpferorganisation 'Stahlhelm'. Notwendig sind 10% der Stimmberechtigten; Sammelfrist vom 16. bis 29. Oktober 1929; mit 4'135'300 von 41'278'897 Stimmberechtigten (10,02%) knapp zustande gekommen.

Das Gesetz hatte vor, die Reparationszahlungen (Young-Plan) einzustellen und bedroht Amtsträger, die solche Verträge unterzeichnen, mit Zuchthausstrafen. Die Reichsregierung erklärt am 25.11.1929, es sei die Mehrheit der Stimmberechtigten nötig (nach Art. 76 Abs. 1), weil das Gesetz Teile der Verfassung ändere. Der Reichstag lehnt am 30.11.1929 die Vorlage ab, daher kommt es zu einer Volksabstimmung.

Quellen
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