Tschechien, 14. Juni 2003 : Beitritt zur Europäischen Union
| Gebiet | Tschechien | |
| Datum | 14. Juni 2003 | |
| Vorlage | Beitritt zur Europäischen Union | |
| Abstimmungstyp | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Staatsvertrag | |
| Ergebnis | angenommen | |
| Stimmberechtigte | 8'259'525 | |
| Stimmausweise | 4'560'399 | |
| Stimmbeteiligung | 4'557'960 | 55,21 % |
| Stimmen ausser Betracht | 100'754 | |
| Gültige Stimmen | 4'457'206 | |
| Ja-Stimmen | 3'446'758 | 77,33 % |
| Nein-Stimmen | 1'010'448 | 22,67 % |
| Bemerkungen |
Der EU-Beitritt Polens, Ungarns, Tschechiens, der Slowakei, Sloweniens,
Estlands, Lettlands, Litauens, Zyperns und Maltas wird am Gipfel in
Kopenhagen am 12./13.12.2002 beschlossen. Die formelle Unterschrift
erfolgt am 16.4.2003 in Athen; der Beitritt per 1.5.2004.
Im Hinblick auf den EU- und NATO-Beitritt verabschiedet das Parlament am 19.10.2001 Gesetz 395/2001 (in Kraft ab 1.6.2002). Darin verpflichtet sich Tschechien zur Beachtung des Völkerrechts (Art. 1 Abs. 2), bestätigt den Vorrang von ratifiziertem Völkerrecht (Art. 10), ermöglicht die Kompetenzabttretung an internationale Organisationen, wenn entweder das Parlament sie beschliesst oder ein Verfassungsgesetz eine Volksabstimmung vorsieht (Art. 10a) und verpflichtet die Regierung, regelmässig dem Parlament Bericht über die Folgen zu erstatten, die aus der Mitgliedschaft in solchen Organisationen erwachsen (Art. 10b). Weiter werden Art. 39 Abs. 4, Art. 49, Art. 52, Art. 87 Abs. 1 lit. a und b, Art. 88 Abs. 2, Art. 89 Abs. 3 und Art. 95 angepasst. Für den EU-Beitritt ändert das Parlament am 14.11.2002 mit Gesetz 515/2002 (in Kraft ab 1.6.2003) der Verfassung, so dass der Staatspräsident die Abstimmung 30 Tage nach der Unterzeichnung ansetzt und ihr Ergebnis verkündet (Art. 62 lit. l) und das Verfassungsgericht entscheidet, ob der Präsident die Abstimmung rechtmässig angesetzt hat (Art. 87 Abs. 1 lit. l) und ob das Verfahren über die Durchführung der Abstimmung im Einklang mit der Verfassung steht (dito lit. m). Das Verfassungsgesetz über die eigentliche Abstimmung verabschiedet das Parlament am 17.4.2003. Dabei reicht eine einfache Mehrheit der gültigen Stimmen. Auslandstschechen sind nicht stimmberechtigt. Bei einer Niederlage ist eine neue Abstimmung frühestens nach zwei Jahren möglich. Die Urnen sind am 13.6. von 14.00 bis 22.00 und am 14.6. von 8.00 bis 14.00 geöffnet.
Abstimmungsfrage: | |
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| Letzte Änderung | ||
