Helvetische Republik (Schweiz), 12. April 1798 : Verfassung
Gebiet
Helvetische Republik (Schweiz)
Datum
12. April 1798
Vorlage
Verfassung
Abstimmungstyp
Plebiszit → durch Exekutive → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis
angenommen
Stimmberechtigte
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Stimmbeteiligung
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Stimmen ausser Betracht
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Gültige Stimmen
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Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Bemerkungen
Da über die Verfassung über mehrere Monate hinweg abgestimmt wird, ist
das Hauptdatum der Tag der Verkünderung in Aarau.
Obligatorisches Verfassungsreferendum (Art. 32, 107), nach zwei Verhandlungen
im Senat mit 5 Jahren [!] Abstand, dann Grosser Rat und Abstimmung in den
Urversammlungen. Sie ist der Verfassung des Jahres III (1795) nachempfunden.
Die Abstimmung erfolgt meistens offen in Urversammlungen in den Gemeinden, in
gewissen Orten auch in den Landsgemeinden der alten Herrschaften. Falls das
Abstimmungsgebiet nicht mit einem neuen Kanton übereinstimmt, ist er in
eckigen Klammern angegeben. Genaue Zahlen sind nirgends ersichtlich.
Unterschiede zum heutigen Staatsgebiet
Rottweil wird dem Deutschen Bund angeschlossen
Mülhausen stimmt am 4.1.1798 in einem Referendum dem Anschluss an Frankreich zu.
Bistum Basel (Nord- und Südjura, Laufental, kath. Unterbaselbiet) :
errichtet am 27.11.1792 die Raurachische Republik, wählt am 18.1.1793 eine
Nationalversammlung die sich am 7.3. mit 75:38 Stimmen für die Selbständigkeit
entscheidet. Sie wird dennoch zusammen mit Biel als
Dept. Mont Terrible Frankreich angeschlossen.
Fricktal : kommt erst 1803 mit der Mediation zum neuen Kanton Aargau.
Wallis : von 1802 bis 1810 als Republik Wallis selbständig, von
1810-1815 als Dept. Simplon Teil Frankreichs.
Genf : Schloss sich mit Referendum am 15.4.1798 Frankreich an; seit 1815 wieder Kanton.
Neuenburg : preussisches Fürstentum, von der Helvetischen Republik nicht
berührt, von 1806 bis 1815 nach der Niederlage des Deutschen Bundes
bei Frankreich.
Veltlin : altes Untertanengebiet Graubündens, seit 10.10.1797 Teil
der Cisalpinischen Republik