Burundi, 28. Februar 2005 : Provisorische Verfassung

Gebiet Burundi
Datum 28. Februar 2005
Vorlage Provisorische Verfassung
Abstimmungstyp Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte 3'132'492
Stimmbeteiligung 2'894'37292,39 %
Stimmen ausser Betracht 60'285
Gültige Stimmen 2'834'087
Ja-Stimmen 2'607'85292,01 %
Nein-Stimmen 226'2357,99 %
Bemerkungen Nach dem Bürgerkrieg von 1993 tritt eine Übergangsverfassung in Kraft. In den Verträgen von Arusha (2000) und Pretoria (2004) werden die Grundzüge der Verfassung festgelegt, die die Gleichberechtigung der Hutu und Tutsi garantieren soll.

Das sich das Übergangsparlament nicht einigt, erlässt Präsident Ndayizeye am 17.9.2004 ein Dekret, um die Verfassung der Volksabstimmung zu unterstellen. Sie tritt am 1.11.2004 in Kraft.

Die "Commission électorale nationale indépendante" (CENI) verschiebt am 16.10.2004 und später das Abstimmungsdatum mehrfach, weil die Stimmregister unvollständig sind. Am 25.1.2005 setzt sie das Datum endgültig fest. Amtliches Endergebnis der CENI vom 5.3.2005.

Hauptpunkte der "Constitution Intérimaire Post-transition de la République du Burundi":

  • Direktwahl des Präsidenten, der erste vom Parlament mit 2/3 gewählt, max. 2 Amtszeiten (Art. 96, 302)
  • Präsident ernennt alle Obergerichte, Rechnungshöfe etc. (Art. 109-114)
  • Präsident kann jede Verfassungsänderung oder anderes wichtiges Gesetz der VA unterstellen (Art. 182, 275, 296)
  • Abgeordnetenkammer mit 60% Hutu, 40% Tutsi, davon mindestens 30% Frauen (Art. 164)
  • Gesetze mit 2/3-Mehrheit (Art. 175)
  • Dieselbe Verteilung in den Staatsbetrieben (Art. 143)
  • Senat mit je 2 Sitzen der 17 Provinzen aus verschiedenen Völkern (Art. 180)
  • Beschlüsse mit 2/3-Mehrheit (Art. 186)
  • Militär und Sicherheit: bis auf weiteres halbe-halbe (Art. 258)
  • Monarchie kann mit Volksabstimmung wieder eingeführt werden (Art. 4)
  • Gebietsabtretungen erfordern ein Referendum (Art. 295)
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum bei definitiver Verfassung (Art. 307)
Quellen
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