Österreich, 10. April 1938 : Anschluss an das Deutsche Reich, Reichstagsliste
| Gebiet | Österreich | |||||||||||||||||||||
| Datum | 10. April 1938 | |||||||||||||||||||||
| Vorlage | Anschluss an das Deutsche Reich, Reichstagsliste | |||||||||||||||||||||
| Abstimmungstyp | Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung | |||||||||||||||||||||
| Ergebnis | angenommen | |||||||||||||||||||||
| Stimmberechtigte | 4'484'617 | |||||||||||||||||||||
| Stimmbeteiligung | 4'471'618 | 99,71 % | ||||||||||||||||||||
| Stimmen ausser Betracht | 5'777 | |||||||||||||||||||||
| Gültige Stimmen | 4'465'841 | |||||||||||||||||||||
| Ja-Stimmen | 4'453'912 | 99,73 % | ||||||||||||||||||||
| Nein-Stimmen | 11'929 | 0,27 % | ||||||||||||||||||||
| Medien | Stimmzettel | |||||||||||||||||||||
| Bemerkungen |
Nach dem deutschen Einmarsch in Österreich erlässt die österreichische Regierung
folgendes Gesetz: "Auf Grund des Artikels III Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes über außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Verfassung, B. G. Blatt I Nr. 255 1934, hat die Bundesregierung beschlossen: Artikel I: Österreich ist ein Land des Deutschen Reiches. Artikel II: Sonntag, den 10. April 1938, findet eine freie und geheime Volksabstimmung der über zwanzig Jahre alten deutschen Männer und Frauen Österreichs über die Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich statt. Artikel III: Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Artikel IV: Die zur Durchführung und Ergänzung des Artikels II dieses Bundesverfassungsgesetzes erforderlichen Vorschriften werden durch Verordnung getroffen. Artikel V: Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Kraft. Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. Wien, den 13. März 1938."
Auf dem Stimmzettel ist das Ja-Feld doppelt so gross wie das Nein-Feld.
Abstimmungsfrage:
Für die Soldaten des bisherigen österreichischen Bundesheeres
gilt eine besondere Bestimmung: Ihnen wird nur die Anschlussfrage
vorgelegt: Die Ergebnisse werden getrennt ausgezählt und sind in den obigen Zahlen nicht inbegriffen; siehe Tabelle.
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| Quellen | ||||||||||||||||||||||
| Letzte Änderung | ||||||||||||||||||||||
