San Marino, 3. Juli 2005 : Höchstens zwei Vorzugsstimmen bei Wahlen

Gebiet San Marino
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Höchstens zwei Vorzugsstimmen bei Wahlen
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → allgemeine Anregung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 32% der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 31'695
Stimmbeteiligung 6'880 21,71%
Stimmen ausser Betracht 254
┗━ Leere Stimmen 153
┗━ Ungültige Stimmen 101
Gültige (= massgebende) Stimmen 6'626auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 5'027 75,87%
┗━ Nein-Stimmen 1'599 24,13%
Bemerkungen Im reichen die Popolari Sammarinesi 10 Gesetzesinitiativen für politische Reformen ein. Das Quorum beträgt 1,5% der Stimmberechtigten, also etwa 480 Unterschriften. Am erklärt das Collegio Garante della Costituzionalità delle Norme nur 4 davon für zulässig. Die Capitani Reggenti (Staatsoberhäupter) legen das Datum am fest. Die Urnen sind von bis geöffnet.

Verworfen, weil die Ja-Stimmen nicht 32% (10'142) der Stimmberechtigten ausmachen.

Abstimmungsfrage:
"Vuole che l'elettore, in occasione delle elezioni politiche, possa manifestare la preferenza per un massimo di due candidati appartenenti alla lista prescelta?"

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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