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Liechtenstein, 26. Oktober 1930 : Pressegesetz

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Pressegesetz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'348
Stimmbeteiligung 2'091 89,05%
Stimmen ausser Betracht 78
┗━ Leere Stimmen 70
┗━ Ungültige Stimmen 8
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'013auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'005 49,93%
┗━ Nein-Stimmen 1'008 50,07%
Bemerkungen Am beschliesst die FBP ein scharfes Pressegesetz, das Kritik an Regierung und Beamten mit Arreststrafen bis zu 6 Monaten ahnden soll. Die VP ergreift das Referendum. Schon vorher haben sich Abgeordneten der VP wegen des Streits um die Mandatsdauer eines vorzeitig gewählten Landtags zurückgezogen.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 400 Stimmberechtigte.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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